Abzugsfähigkeit der Zweitwohnsitzsteuer i. R. d. Einkünfteermittlung eines Arbeitnehmers bei doppelter Haushaltsführung
Die doppelte Haushaltsführung ist ein Thema, das für viele Arbeitnehmer von Bedeutung ist, insbesondere für diejenigen, die beruflich bedingt einen zweiten Wohnsitz unterhalten müssen. Ein oft übersehener Aspekt dabei ist die Zweitwohnsitzsteuer, die in vielen deutschen Städten erhoben wird. In diesem Blogbeitrag beleuchten wir die Abzugsfähigkeit der Zweitwohnsitzsteuer im Rahmen der Einkünfteermittlung und welche steuerlichen Vorteile sich daraus für Arbeitnehmer ergeben können.
Was ist die Zweitwohnsitzsteuer?
Die Zweitwohnsitzsteuer ist eine kommunale Abgabe, die in vielen deutschen Städten für Personen erhoben wird, die einen zweiten Wohnsitz unterhalten. Die Höhe dieser Steuer variiert je nach Stadt und wird in der Regel als Prozentsatz der Jahreskaltmiete berechnet. Die Gründe für einen zweiten Wohnsitz können vielfältig sein, häufig ist jedoch der berufliche Umzug in eine andere Stadt der Hauptgrund.
Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzungen und steuerliche Anerkennung
Um die Kosten der doppelten Haushaltsführung steuerlich geltend machen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
Berufliche Veranlassung: Der zweite Haushalt muss aus beruflichen Gründen notwendig sein. Dies ist in der Regel der Fall, wenn der Arbeitnehmer an einem anderen Ort arbeitet und es ihm nicht zumutbar ist, täglich von seinem Hauptwohnsitz zur Arbeit zu pendeln.
Eigener Haushalt am Hauptwohnsitz: Der Arbeitnehmer muss am Hauptwohnsitz einen eigenen Haushalt führen, der den Mittelpunkt seines Lebensinteresses darstellt. Dies kann durch enge familiäre Bindungen oder die eigene Wohnung am Hauptwohnsitz nachgewiesen werden.
Zweitwohnsitz: Der Arbeitnehmer muss am Beschäftigungsort einen zweiten Haushalt unterhalten.
Abzugsfähigkeit der Zweitwohnsitzsteuer
Die Zweitwohnsitzsteuer kann als Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung abgesetzt werden. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:
Nachweis der Zahlung: Die Zahlung der Zweitwohnsitzsteuer muss nachgewiesen werden. Hierfür sind die Bescheide der Kommune sowie die Zahlungsnachweise erforderlich.
Berufliche Veranlassung: Es muss klar sein, dass die doppelte Haushaltsführung aus beruflichen Gründen erfolgt. Die berufliche Veranlassung ist nachzuweisen, etwa durch den Arbeitsvertrag und die Arbeitsortangaben.
Höhe der abzugsfähigen Kosten: Neben der Zweitwohnsitzsteuer können auch weitere Kosten der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dazu zählen Mietkosten, Fahrtkosten für Heimfahrten, Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate sowie Umzugskosten.
Beispielrechnung
Angenommen, ein Arbeitnehmer zahlt eine jährliche Kaltmiete von 6.000 Euro für seine Zweitwohnung und die Stadt erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer von 10%. Die jährliche Steuer beträgt somit 600 Euro. Diese 600 Euro können im Rahmen der Werbungskosten bei der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, sofern alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Fazit
Die Abzugsfähigkeit der Zweitwohnsitzsteuer bietet Arbeitnehmern, die eine doppelte Haushaltsführung betreiben, eine Möglichkeit, ihre steuerliche Belastung zu reduzieren. Durch das korrekte Nachweisen und Einreichen der entsprechenden Belege können die Kosten der Zweitwohnsitzsteuer als Werbungskosten anerkannt werden und somit die steuerliche Belastung mindern. Es lohnt sich daher, die steuerlichen Aspekte der doppelten Haushaltsführung genau zu prüfen und gegebenenfalls einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle möglichen Vorteile auszuschöpfen.
Durch eine sorgfältige Planung und Dokumentation können Arbeitnehmer somit nicht nur ihre berufliche Mobilität steigern, sondern auch steuerlich profitieren.